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   VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20.TR   

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VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20.TR (https://dejure.org/2021,74303)
VG Trier, Entscheidung vom 28.07.2021 - 2 K 2394/20.TR (https://dejure.org/2021,74303)
VG Trier, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 2 K 2394/20.TR (https://dejure.org/2021,74303)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AuslG 1990, § 51 Abs 1; AsylG, § 73 Abs 1; GG, Art 16a Abs 1; AsylG, § 29a; AsylG, § 73 Abs 2a; VwVfG, § 47 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; Au... fenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c
    Kosovo: Widerruf der Anerkennung bei Sachlagenänderung nach 27 Jahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung ist eine vorherige sachliche Prüfung und Verneinung der Widerrufsvoraussetzungen durch eine formalisierte Negativentscheidung (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2011 - 10 C 4.11 -, juris).

    Diese Fristbestimmungen sind rein objektivrechtlicher Natur im Sinne von Ordnungsvorschriften und eine Versäumung dieser hat nicht die Rechtswidrigkeit eines verspätetet Widerrufs zur Folge (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2011 - 10 C 4.11 -, juris) und können demnach auch nicht die Rechtswidrigkeit einer verspäteten Regelüberprüfung zur Folge haben.

    Es besteht insoweit auch kein subjektives Recht aus fristgerechte Überprüfung (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2011 - 10 C 4.11 -, juris).

    ebenfalls keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2011 - 10 C 4.11 -, juris).

    Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass ein anerkannter Asylberechtigter oder Flüchtling nach Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen und Vorliegen materieller Erlöschens- oder Widerrufensgründe auch völker- oder unionsrechtlich grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen auf Aufrechterhaltung seines formellen Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus hat, denn mit dem Widerruf wird nicht zugleich über seinen weiteren Aufenthalt entscheiden (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2011 - 10 C 4.11 -, juris).

    Die Versäumung der in § 73 Abs. 2a S. 1 und § 73 Abs. 7 AsylG führt jedoch auch nicht dazu, dass der nach § 71 Abs. 1 S. 1 AsylG gebundene Widerruf in eine Ermessensentscheidung umgeschlagen ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2011 - 10 C 4.11 -, juris).

  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Dabei setzt die gerichtliche Umdeutung voraus, dass der umgedeutete Verwaltungsakt auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und dass die Voraussetzungen für seinen Erlass erfüllt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 8 C 1/16 -, juris m.w.N.).

    Hier liegt insbesondere gerade der umgekehrte und somit zulässige Fall vor, dass eine Ermessensentscheidung in eine gebundene Entscheidung umgedeutet wird vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2017 - 8 C 1/16 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2004 - 8 LA 46/04

    Flüchtling; Genfer Konvention; Verwirkung; Widerruf

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Die bloße, gegebenenfalls auch mehrjährige Untätigkeit der Beklagten führt daher grundsätzlich nicht zur Verwirkung ihres Widerrufsrechts (OVG Nds, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 LA 46/04 -, juris).

    Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einen dauerhaften Aufenthalt zu erreichen (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 8 LA 46/04 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands ist dabei nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Entwicklung anzunehmen, sondern nur bei außergewöhnlich schweren körperlichen oder psychischen Schäden (OVG NRW, Beschluss vom 30. Dezember 2004 - 13 A 1250/04.A -, juris).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Auch das Gebot der Unverzüglichkeit dient nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich öffentlichen Interessen, sodass ein etwaiger Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 10 C 3/10 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Die Ursache für den Wegfall der Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kann in der Person des Ausländers oder in den Verhältnissen im (ehemaligen) Verfolgerstaat begründet liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 7.11 -, juris).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Trier, 28.07.2021 - 2 K 2394/20
    Bei der Prüfung, ob die Zuerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen sind dieselben Grundsätze über die Verfolgungswahrscheinlichkeit anzuwenden wie bei der Erstentscheidung weshalb der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich des Prognosemaßstabes Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris).
  • VG Köln, 27.01.2023 - 20 K 1154/21
    Bei der Prüfung, ob die Zuerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind dieselben Grundsätze über die Verfolgungswahrscheinlichkeit anzuwenden wie bei der Erstentscheidung, weshalb der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich des Prognosemaßstabes Anwendung findet, vgl. zuletzt VG Trier, Urteil vom 28.07.2022 - 2 K 2394/20.TR, juris.
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